Auskünfte aus den Datenbanken, in der vertragsbrüchige Mieter mit
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harten Fakten (juristische Titel/Urteile usw.) gespeichert sind
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Alle Vermieter von privaten oder geschäftlichen Immobilien und/oder
deren Beauftragte haben das Recht Auskünfte über zukünftige Mieter von
der IMODA24 GmbH gegen Gebühren einzuholen.
Das Recht auf eine Auskunftserteilung erhalten
Vermieter/Kunden/Nutzer, indem diese mit der IMODA24 GmbH einen
entsprechenden Vertrag schließen. Der Vermieter/Kunden/Nutzer ist
verpflichtet die erhaltenden Auskünfte ausschließlich zum Abschluss
von neuen Mietverträgen für private und/oder gewerblichen Immobilien
zu nutzen unter Berücksichtigung, dass der Vermieter/Kunde mit dem
Mietvertragsabschluss ein wirtschaftliches bzw. finanzielles Risiko
eingeht oder eingehen könnte. Die IMODA24 GmbH verweist insoweit auf
die Bestimmungen des §10 i.V.m. §9 und §29 Abs. 2
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Ob darüber hinaus weitere Überprüfungen des Mietinteressenten
vorgenommen werden, obliegt ausschließlich und eigenverantwortlich dem
Vermieter/Kunden/Nutzer.
Eine Informationspflicht an den Mietinteressenten über das Einholen
von Auskünften ist bei der die IMODA24 GmbH nicht erforderlich, da in
den zur Verfügung gestellten Datenbanken ausnahmslos harte Fakten
gespeichert sind (juristische Titel/Urteile usw.).
Die Entscheidung zum Abschluss eines Mietvertrages soll sich nach
Vorgaben des BDSG nicht allein auf die Erkenntnisse der
Abfrageergebnisse stützen, die erhaltenen Auskünfte sollen lediglich
als Entscheidungshilfe gemäß §6a BDSG dienen.
Auf die Ausgabeergebnisse aus Datenbanken der Vertragspartner der
IMODA24 GmbH hat diese keine Einfluss.
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