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In eine speziell dafür eingerichtete Datenbank werden ausschließlich vertragsbrüchige Mieter mit harten Fakten eingetragen.
Eingetragen werden können zum Beispiel alle Mieter, auf die ein oder mehrere folgender Negativmerkmale zutreffen:
Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort, Anschrift der betroffenen Mietobjekte (Wohnung, Haus, Geschäft usw.) Hinweis: Rechtskräftige Titel haben eine Gültigkeit von 30 Jahren. Im Falle privater Insolvenzabwicklungen können Einträge nach spätestens sechs bzw. sieben Jahren gelöscht werden. Der Antrag auf Löschungen aus Datenbanken ist vom eingetragenen Mieter bei der IMODA24 GmbH persönlich zu stellen. Im Falle von durch den Vermieter/Kunden/Nutzer selbst vorgenommenen Einträgen sind die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren und auf Verlangen der IMODA24 GmbH in Kopie vorzulegen. Der vertragsbrüchigen Mieter ist über die Speicherung / Einmeldung bei der IMODA24 GmbH vom Vermieter/Kunden/Nutzer gemäß § 33 Abs. 2 Ziff. 1 BDSG zu informieren, soweit dem Vermieter/Kunden/Nutzer dessen neue Adresse oder E-Mail-Adresse bekannt ist. Zum Zweck der Rechtssicherheit und um der vorbezeichneten Informationspflicht genüge zu tun stellt die IMODA24 GmbH für Vermieter/Kunden/Nutzer ein Informationsblatt zur Verfügung, mit dem der Vermieter/Kunde/Nutzer den Mieter bereits vor/bei Vertragsabschluss darüber in Kenntnis setzen kann, dass dieser bei Vertragsbruch in eine oder mehrere Datenbanken eingetragen werden kann.
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