Ein berechtigtes Interesse zum Einholen einer Auskunft
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... für den Datenschutz unerlässlich!
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Die IMODA24 GmbH unterliegt bei der Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten den Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Vermieter/Kunden/Nutzer,
die bei der IMODA24 GmbH Auskünfte über
Mietinteressenten erhalten, haben sich ebenfalls an die gesetzlichen
Vorgaben des BDSG, insbesondere den §3 Abs. 2 und 3 "Einmelden von Daten"
und §16 "Datenübermittlung" zu halten.
Gemäß §16 haben Vermieter und/oder deren
Vertreter ein berechtigtes Interesse, Informationen über
Mietinteressenten aus Datenbanken einzuholen, wenn der Abschluss von
neuen Mietverträgen beabsichtigt ist und der Mietvertrag für den
Vermieter ein wirtschaftliches bzw. finanzielles Risiko
darstellt oder darstellen könnte.
Vermieter haben, wenn finanzielle, nachvollziehbare Forderungen aus Vermietung und/oder Verpachtung
von Immobilien vorliegen,
das berechtigtes Interesse
zur Auftragserteilung von Recherchen
nach zuletzt bekannten, zustellbaren Adressen, durchgeführten Namensänderungen
und tatsächlichen Geburtsdaten
der/des Schuldner/s
mittels von der IMODA24 GmbH und deren Partnern angebotenen Datenbanken.
Das berechtigte Intersse an der Beauskunftung kann stichprobenhaft überprüft werden.
Um die Einmeldung vertragsbrüchiger Mieter problemlos und ohne
Verzögerungen vornehmen zu können rät die IMODA24 GmbH allen
Vermietern, bereits vor/bei Mietvertragsabschluss den Mieter
darüber zu informieren, dass dieser bei Vertragsbruch des
Wohnungs-/Immobilienvertrags in eine oder mehrere Datenbanken bei der
IMODA24 GmbH eingetragen werden kann.
Die IMODA24 GmbH stellt für Ihre Kunden zum Zwecke dieser gesetzlich
geforderten Informationspflicht an den einzutragenden Mieter gemäß BDSG
§19a ein Informationsblatt zum Download zur Verfügung, das der Vermieter
dem Mietinteressenten aushändigen sollte.
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